Anforderungen an den Prüfungsplatz

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Prüfungsplatzreglements Prüfungsplätze SIZ.

Anforderungen an die Infrastruktur

Die Mindestanforderungen in Bezug auf Hard- und Software der jeweiligen Modulprüfungen werden durch entsprechende Informationen und Weisungen der zuständigen Prüfungskommission SIZ resp. der Geschäftsstelle SIZ vorgegeben.

In jedem Fall müssen aber die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen muss ein seitlicher Mindestabstand von 1.0 m bestehen.
  • Die Arbeitsplätze können gegenüberliegend angeordnet sein (Sichtkontakt), sofern der Abstand dazwischen mindestens 1.5 m beträgt.
  • Für jeweils fünf PCs muss als Ersatz mindestens ein gleichwertiges, gleich ausgerüstetes und betriebsbereites Gerät vorhanden sein.
  • Sämtliche Geräte müssen über die gleichen soft- und hardwaremässigen Ausrüstungen verfügen.
  • Die für die Prüfung benötigten peripheren Geräte wie Drucker etc. müssen im gleichen Raum vorhanden sein.
  • Die eingesetzte Software muss den Anforderungen entsprechen, die für die jeweilige Diplomprüfung festgelegt werden. Die SIZ Prüfungsplätze werden darüber frühzeitig orientiert.
  • Es muss sichergestellt sein, dass während der jeweiligen Diplomprüfung eine Verbindungsaufnahme zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen und ein damit verbundener Datentransfer nicht möglich ist.

Technische Anforderungen – Firewall

Die technischen Anforderungen zur Durchführung von Onlineprüfungen finden Sie im SIZ-Portal in den Durchführungsbestimmungen Onlineprüfungen.